Ihr Schornsteinfegermeister
Stephan Hartmann
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in den vergangenen Jahren haben mein Mitarbeiter und ich die offen verlegten Gasleitungen in Ihrem Haus/Ihren Häusern regelmäßig überprüft.
Die neue Kehr- und Überprüfungsverordnung sieht eine Überprüfung der Gasleitung durch den Schornsteinfeger nicht mehr automatisch vor. Das heißt, Sie entscheiden von nun an, ob Ihre Gasleitung durch meinen Betrieb überprüft wird.
Der Gasversorger setzt voraus, dass Sie als Betreiber Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die aktuelle TRGI (Technische Regel Gasinstallation) setzt hier auf die Eigenverantwortung des Haus- oder Wohnungseigentümers.
Die sog. Hausschau ist durch den Haus-/Wohnungseigentümer oder einen Beauftragten mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Diese lt. TRGI regelmäßig durchzuführende Inspektion/Überprüfung Ihrer Gasleitung biete ich Ihnen hiermit an. In meinem Betrieb wird die Hausschau mittels eines hochwertigen Gasspürgerätes wie gewohnt zuverlässig durchgeführt. Sollten Undichtigkeiten an der Brennstoffversorgungsleitung vorhanden sein, setze ich Sie unverzüglich über vorgefundene Mängel in Kenntnis.
Die Inspektion erstreckt sich über die offen verlegten Gasleitungen und deren Komponenten bis zur Feuerstätte. Geringste Undichtigkeiten werden mittels des Gassensors zweifelsfrei aufgespürt.
Wenn Sie die fachgerechte Überprüfung der Gasleitung weiterhin durch meinem Betrieb durchführen lassen möchten, rufen Sie mich an oder sprechen Sie mich oder meinen Mitarbeiter direkt vor der Ausführung der wiederkehrenden Arbeiten an.